Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeines

Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Voraussetzung für die Unterbringung der Hunde in „Maixenberg – Sommerfrische für Hunde“.

Wir verpflichten uns, das uns zur Betreuung überlassene Haustier/e nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Um bestmögliche Betreuung zu gewährleisten benötigen wir bei Übergabe umfangreiche Informationen über Besonderheiten die Ihr/e Tier/e betreffen. Insbesondere Medikamentenverabreichung, Fütterung, Allergien, Eigenheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie Angst in bestimmten Situationen, Aggressionen gegenüber Artgenossen etc. Dazu wird bei Übergabe des/der Tieres/Tiere ein Aufnahmebogen ausgefüllt, um alle Besonderheiten festhalten zu können. Beim Verschweigen von Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierbesitzers.

B) Voraussetzungen für die Unterbringung der Hunde

  1. Es können nur Tiere übernommen werden, die einen gültigen EU-Impfpass besitzen und gechipt sind. Der/die Hund/e muss/müssen zeitnah vor der Übergabe entwurmt und entfloht werden. Sollte Augenscheinlich Wurm- bzw. Flohbefall vorliegen, wird das/die Tier/e von uns entsprechend behandelt – die Kosten dafür werden vom Besitzer getragen.
  2. Sollte das Tier während des Aufenthaltes erkranken, so sind alle damit verbundenen Kosten (Honorarnote Tierarzt, Tierarztkosten für An- und Rückreise, Medikamente, Nachbehandlung etc.) vom Tierhalter zu begleichen. Der Tierarztbesuch erfolgt von bzw. bei unserem Haustierarzt.
  3. Bei Übergabe des Tieres ist eine Anzahlung von 50% der geplanten Aufenthaltskosten bar zu bezahlen. Diese wird bei Abholung auf den Aufenthalt angerechnet. Bei Abholung wird der restliche Betrag und eventuelle Kosten für Zusatzleistungen durch Krankheit oder Läufigkeit in Rechnung gestellt.
  4. Sollten Hündinnen während des Aufenthaltes läufig werden, werden von uns Chlorophylltabletten verabreicht und dem Tierbesitzer verrechnet.
  5. Sollten Hunde aus unserer Sicht extreme Anpassungsschwierigkeiten zeigen, verpflichtet sich der Hundebesitzer auf seine Kosten, das/die Tier/e vorzeitig abzuholen oder abholen zu lassen. Es werden die Kosten für die reservierte Aufenthaltszeit verrechnet.
  6. Sollte das/die Tier/e aus eigenen Gründen vorzeitig abgeholt werden, werden die gesamten Kosten des reservierten Aufenthaltes verrechnet.
  7. Sollte das/die Tier/e auch später als vereinbart abgegeben werden, werden ebenfalls die reservierten Tage verrechnet.
  8. Wenn der/die Hund/e nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wird/werden und der Aufenthalt durch den Tierhalter nicht verlängert wird, behalten wir uns das Recht vor, den/die Hund/e – je nach verfügbarer Kapazität – entweder sofort oder nach einer Frist von drei Tagen im nächsten Tierheim abzugeben. Die daraus resultierenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
  9. Der Hundeauslauf ist Ausbruchsicherheit angelegt. Sollte dennoch ein Tier/e entlaufen, haften wir nicht und ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, die das/die Tier/e verursachen könnte/n.
  10. Etwaige Schäden die der/die Hund/e während des Aufenthaltes verursacht, werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
  11. Sollten mitgebrachte Utensilien (Spielzeug, Leinen) defekt werden, kommen wir nicht für den Ersatz auf.
  12. Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung haben, können wir eine kostenlose Stornierung nur bis spätestens fünf Tage vor Beginn des Aufenthaltes akzeptieren. Erfolgt die Stornierung des Aufenthaltes später, wird ein Betrag von 10 Euro für Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

C) Haftung

Für Verletzungen, plötzliche Erkrankungen oder Ableben des Hundes kann von uns keine Haftung übernommen werden. Da das Verletzungsrisiko bei Gruppenhaltung auch bei größtmöglicher Sorgfalt nie vollständig auszuschließen ist, müssen wir jegliche Haftung für Verletzungen ausschließen.